Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL naturpark-suedharz.de veröffentlichten Website der Naturparkverwaltung Kyffhäuser/Südharz.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der ThüringerBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO)
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27.07.2026 erstellt und zuletzt am 27.07.2026 aktualisiert.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Falls Sie ein Durchsetzungsverfahren einleiten wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich direkt an die Durchsetzungsstelle unter vz_bmb@tmasgff.thueringen.de.